Janika Gelinek leitet seit 2018 gemeinsam mit Sonja Longolius das Literaturhaus Berlin. Die 1979 in Hamburg geborene Literaturwissenschaftlerin ist seit 2026 Jurymitglied des Hauptstadtkulturfonds, der seit 1999 mit Bundesmitteln bedeutsame künstlerische Projekte und Veranstaltungen in Berlin fördert. In der ZEIT vom 31. März 2026 hat sie einen Gastbeitrag über den Konflikt zwischen der deutschen Kulturszene und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer veröffentlicht:
Das gefährliche Scheingefecht
Seit vier Wochen läuft es nicht gut für Wolfram Weimer. Erst massiver Ärger wegen der Beinahe-Abberufung der Berlinale-Chefin Tricia Tuttle, dann massiver Ärger wegen des Ausschlusses dreier Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis 2026 aufgrund „verfassungsrechtlicher Bedenken“, schließlich massiver Ärger wegen der Einmischung des Staatsministers Weimer, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), in die Arbeit der Jury des Hauptstadtkulturfonds (HKF).
Aber läuft es wirklich nicht gut für Wolfram Weimer? Tut er vielleicht einfach das, was die CDU von ihm erwartet, nämlich gründlich in einer vermeintlich linken Kulturszene aufzuräumen, die immer nur die Hand aufhält, um staatliche Gelder zu kassieren? Falls das die Agenda ist, wundert man sich allerdings, warum es handwerklich so schlecht gemacht ist: Aufräumen besteht ja nicht nur aus Ankündigungen, die dann wieder kassiert werden (müssen), wie die Entlassung der Berlinale-Chefin, der Baustopp des Erweiterungsbaus der Nationalbibliothek in Leipzig oder der womöglich auch noch rechtswidrige Ausschluss besagter drei Buchhandlungen, die sich gerade vor Solidarität kaum retten können und das Geschäft ihres Lebens machen.
Vielleicht geht es aber auch um Aufräumen im übertragenen Sinne: Hier der aufrechte Konservative, der dem schon viel zu lange unbeobachtet und unkontrolliert vor sich hin wuchernden Kulturbetrieb klare Kante zeigt, dort etwaige „Extremisten“, die die Übersetzungslage historischer palästinensischer Literatur wissenschaftlich untersuchen wollen oder Zitate aus Punksongs an die Hauswände sprühen.
Tatsächlich wären es gute Nachrichten für die Republik, ginge es nur um einen inhaltlichen Richtungsstreit zwischen einem konservativen Kulturminister und Teilen der Kulturszene. Feuer frei für die Feuilletondebatte, etwa über die gute alte deutsche Leitkultur, oder darüber, welche Werke in den Kanon gehören, oder auch, wie und wohin staatliche Fördergelder verteilt werden! Denn natürlich dürfen und sollen auch Juryentscheidungen im kulturellen Bereich offen diskutiert werden, so wie bei den Nominierungen für die Shortlist des Deutschen Buchpreises oder für das Berliner Theatertreffen.
Aber Wolfram Weimer hat, wie es scheint, keine kulturkonservative Agenda, über die sich streiten ließe. Aus seinem Amt kommt auch nach knapp vier Wochen öffentlichen Drucks hinsichtlich des Buchhandlungspreises nichts außer jener ominösen Mitteilung, wonach man „Vorbehalte“ habe, dass es „offene Fragen“ gäbe, dass man „prüfen“ müsse. Ansonsten dröhnendes Schweigen. Das reicht aber nicht, wenn man den Verfassungsschutz eingeschaltet hat und hinter verschlossenen Türen in die Auswahlverfahren unabhängiger Fachjurys hineinregiert sowie insgeheim Dossiers, pardon, Listen von Mitgliedern diverser Jurys hat anfertigen lassen. Für Literaturliebhaber mag es eine euphorisierende Aussicht sein, dass Bücher und Buchhandlungen solch staatszersetzende subversive Kraft entfalten könnten – faktisch ist genau das unwahrscheinlich. Für das erschütterte Vertrauen in den Rechtsstaat wiederum wünscht man sich beinahe, dass zum Beispiel die drei inkriminierten Buchhandlungen Teil eines Terrornetzwerks gewesen wären, das dank des beherzten Eingreifens des BKM gerade noch rechtzeitig entdeckt wurde, bevor sie mit dem Preisgeld des Buchhandlungspreises die Bundesrepublik in Schutt und Asche legen konnten. Doch eher ist zu befürchten, dass die „verfassungsschutzrechtlichen Bedenken“ weiter im Raum herumwabern, nie ausbuchstabiert werden und man, wenn die medialen Wellen geglättet sind, nie wieder davon hören wird.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das BKM ist natürlich befugt, sich Juryentscheidungen vorlegen zu lassen, und es gibt auch kein verbrieftes Recht auf staatliche Förderung. Ganz im Gegenteil kann man gar nicht sorgsam und transparent genug mit öffentlichen Geldern umgehen. Allerdings gilt das für beide Seiten: So wie die unabhängigen Fachjurys in sorgfältigen, zeitaufwendigen Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen ihre Nominierungen vornehmen, so muss auch das BKM offenlegen, warum es einen von der siebenköpfigen HKF-Fachjury einstimmig befürworteten Antrag zur Übersetzung historischer palästinensischer Literatur „zurückstellt“ und was zum Beispiel damit bezweckt wird, für drei mehrfach ausgezeichnete Buchhandlungen vermutlich kostspielig den Verfassungsschutz anzufragen. Mit anderen Worten: Wenn Staatsminister Weimer zu Mitteln greift, die rechtlich bedenklich und symbolisch fatal sind, darf die Öffentlichkeit erwarten, dass diese transparent, ausführlich und im Sinne einer politischen Agenda begründet werden. Doch außer einem gebetsmühlenartig wiederholten Mantra, „dass Steuergelder nicht an Extremisten gehen dürfen“, egal ob es zur Anfrage passt oder nicht, ist von Weimer nichts zu hören.
Wolfram Weimer schadet der Verfassung, die er zu schützen meint, und das ist übrigens alles andere als konservativ. Er setzt keine Akzente konservativer Kulturpolitik, sondern sägt mit seinen diversen intransparenten Verfahren an zwei Grundpfeilern unserer Demokratie: der Kunstfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn er diese Rechte öffentlich zu schützen vorgibt, entstehen automatisch Mechanismen der Selbstprüfung: Was kann, was sollte man taktisch gesehen noch öffentlich sagen? Und da ist noch keine Rede von seinem rufschädigenden Verhalten für den Kulturstandort Deutschland im Ausland. Damit steht er übrigens nicht allein: Auch vom Goethe-Institut und vom Auswärtigen Amt hat man bis heute nicht gehört, warum das verdienstvolle Programm „Goethe-Institut im Exil“ für Kunstschaffende, die aufgrund von Krieg und Zensur nicht mehr in ihren Heimatländern arbeiten konnten, vor vier Wochen von einem Tag auf den anderen eingestellt wurde. Intransparenz und mangelnde Diskursbereitschaft sind also in der gegenwärtigen Regierung keine Alleinstellungsmerkmale von Staatsminister Weimer.
Jedoch: Wenn er damit durchkommt, sind die Konsequenzen nicht nur für die Kultur verheerend. Denn mit der Intransparenz wächst die Verunsicherung darüber, was dem BKM im Hinblick auf Fördermittel und die dazugehörigen Anträge noch genehm sein könnte. Und das ist, dafür muss man keiner Fachjury angehören, keine Basis für spannende und gute Kunst. Vielleicht hier noch schnell ein Zitat von Carl Schmitt oder eines von Goethe in den Antragstext einstreuen (konservativ genug?)? Vielleicht da noch eine kleine Referenz zu Riefenstahl oder Breker (oder ist das zu Nazi?)? Sicherheitshalber alles streichen, wo „Diversität“ oder womöglich „Palästina“ draufsteht, klar. Aber dürfen die Worte „links“ oder gar „extrem“ im Antrag fallen? Und darf man sich in seiner künstlerischen Arbeit mit dem Verfassungsschutz beschäftigen? Kurz: Mir graut vor der Lektüre Hunderter Anträge, die versuchen, die politische Linie oder die kulturellen Präferenzen des BKM zu erraten. Zugleich graut mir vor mir selbst, dass ich künftig als Jurorin womöglich Anträge gutheißen zu müssen glaube, nur weil sie vermeintlich subversiv daherkommen oder sich trauen, Reizwörter wie „queer“ oder „Dekolonialisierung“ im Antragstext zu schreiben. Man muss sich diese drohenden Folgen nur einmal ausbuchstabieren, um daran erinnert zu werden, wie notwendig Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes ist: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Und wie notwendig dafür auch Jurys sind, die ohne Schere im Kopf gründlich und mit Sachverstand nach künstlerischen Kriterien prüfen.
Eine starke und wehrhafte Demokratie erträgt es, lachend oder kopfschüttelnd, dass auch ein „Deutschland verrecke bitte“ von der Kunstfreiheit gedeckt ist. Eine starke und wehrhafte Demokratie fürchtet sich weder vor Buchhandlungen noch vor Fachjurys. Eine starke und wehrhafte Demokratie sucht die Auseinandersetzung, statt dass eine Behörde hinter verschlossenen Türen Zensur einübt.
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